> Spyware-resistentes Eingabefeld: GPL nur für nicht-kommerzielle Nutzung? > [http://www.symlink.ch/article.pl?sid=06/11/09/1138200&mode=thread] > Open Source | Veröffentlicht durch XTaran am 2006-11-09 14:23:57 > Aus der Wer-ruft-Harald-Welte-an? Abteilung > Lado Kumsiashvili schreibt: "Die Micromata Object GmbH hat ihr Produkt > TRANSEC für die nichtkommerzielle Nutzung unter GPL veröffentlicht. TRANSEC > ist eine JSP-Taglib, die als Ersatz für die Eingabefelder von Passwörtern > gedacht ist. Es kann in jeder JSP-Software benutzt werden." Klingt nett, aber > Liebhaber freier Software werden da hellhörig: GPL nur zur > nicht-kommerziellen Nutzung? Sieht aus, als hätte da jemand die GPL nicht > verstanden. Oder gibt's doch irgendwelche juristischen Lücken, die das > ermöglichen? Im Sinne der GPL ist es jedenfalls sicher nicht. ###### Doppellizenz ist GPL konform [http://www.symlink.ch/comments.pl?sid=06/11/09/1138200&cid=1] (Score:2) von dino (neil@franklin.ch.remove) am Thu. 09. November 06, 15:44 MEW (User #32 Info) http://neil.franklin.ch/ > Sieht aus, als hätte da jemand die GPL nicht verstanden Realitaets Check: Die GPL kann nicht nur von Anhaengern der freien Software benutzt werden. Wie jede Lizenz hat sie auch das ganze Potential, etwas absichtlich nur teil-Frei zu machen. Genau das wurde ja auch schon vor langer Zeit den Qt Leuten vorgeworfen, damals als es nur unter freien OSen GPL war, und unter Windows normale Kommerz Lizenz hatte. > gibt's doch irgendwelche juristischen Lücken, die das ermöglichen Solange der Code zu 100% dem gehoert, der die Lizenz am vergeben ist, kann er Lizenzieren wie er will. Da kann er ohne weiteres definieren, dass fuer nicht-Kommerzielle User GPL gilt, und fuer andere etwas anderes. Da hat die GPL nix dazu zu sagen. Eine fuer Harald-Welte&Co interessante GPL Violation waer nur, wenn der Entwickler *bestehenden* nur unter GPL herausgegeben Code genommen haette, das erweitert, und dann das Resultat restriktiver lizenziert haette. Propaganda Versprechungen sollte nicht als Ersatz fuer juristisches Verstandnis benutzt werden.