> Re: Pee/Piss Fetish > [http://www.symlink.ch/comments.pl?sid=05/09/24/2147207&cid=22] > (Score:1) > von Apophis am Sun. 25. September 05, 16:16 MEW > (User #1018 Info) http://www.apophis.li > Wenn wir schon einen Spezialisten haben: > Warum unterscheidet man eigentlich nach harter und weicher Pornographie? Das > ist doch Willkür. > Wenn die Taten auf den Bildern illegal sind ist doch die Handlung bereits > strafbar, wenn sie es nicht ist, kann ja wohl nicht das Bild davon strafbar > sein? > Ich meine: Ein Bild ist schlussendlich, egal was darauf zu sehen ist, nur ein > Bild. Speziell heute wo man alles "virtualisiert". Das Bild ist nur die > virtualisierung einer Handlung, und somit ist es durchaus eine Ausdrucksform > der Meinung! (Filme über Gewalt, Filme über Mord, Es gibt auch Filme über > Vergewaltigung) Müsste man, wenn harte Pornographie (mit illegalen > Handlungen) verboten ist, nicht konsequenterweise auch Filme mit illegaler > Handlung verbieten? Scheint diese Aufteilung nicht scheinheilig, und religiös > dominiert zu sein? > Gerade die vielen Informatiker hier wissen doch genau das Bilder nur 0en und > 1en sind, und es sogar möglich ist Bilder in epischen Texten zu verstecken. > Kann ein Bild eine Straftat sein? Die Frage wird sich in Zukunft noch mehr > stellen, genau auch wie das Copyright, muss sich auch das Strafrecht in > diesem Punkt doch mit riesigen virtuellen Tauschbörsen auseinander setzen, > die heute auch noch immer häufiger verschlüsselt und anonymisiert sind. ###### Grundlagen ueber Gesetze und Bilder [http://www.symlink.ch/comments.pl?sid=05/09/24/2147207&cid=30] (Score:2) von dino (neil@franklin.ch.remove) am Mon. 26. September 05, 12:22 MEW (User #32 Info) http://neil.franklin.ch/ > Warum unterscheidet man eigentlich nach harter und weicher Pornographie? Das > ist doch Willkür Wie alle Gesetze. Es mag Leute ueberraschen, aber es gibt tatsaechlich *kein* Gesetz, das Grundbedingungen festlegt die eine Tat erfuellen muss, damit es als verbrecherisch gelten kann! Und damit auch keine Grundbedingung an denen ein Gesetz sich messen muss um legitim zu werden, und damit den Einsatz von (Gesetzes-)Gewalt auf etwas vernuenftiges limitiert. Es gibt lediglich eine Auflistung von Grundrechten, die nicht eingeschraenkt werden duerfen, ausser es dient dazu ein wichtigeres Grundrecht zu schuetzen. > Das Bild ist nur die virtualisierung einer Handlung Erm nein. Ein Bild ist eine *Aufzeichnung* einer Handlung, eventuell einer imaginaeren Handlung bei konstruierten (Special Effects) oder gezeichneten (Comic/Trickfilm) Bildern. Die Handlung selber war real und bleibt real. Virtuelle Handlung waer wenn du das was in einem Chat oder MMORPG passiert aufzeichnest (passiert in einer virtuellen Welt), oder eben eine imaginaere Handlung. Und eine reale Handlung kann man nicht in eine derartige umwandeln. Und eine reale Handlung ist als solche legal oder illegal. Die Aufzeichnung davon wiederum kann als solches separat legal oder illegal sein (Persoenlichkeitsrecht!). Die Verbreitung des Bildes nochmals separat illegal oder legal (Urheberrecht und ev Datenschutz). Und eine Kopie jemandem zugaengig machen nochmals separat legal oder illegal (Jugendschutz, Pornogesetze). Voellig ueberraschenderweise kapieren Juristen, dass eine Gruppe verschiedener Handlungen vorliegt, zum Teil gleichzeitig, und dass die alle separat beurteilt werden muessen. > scheinheilig, und religiös dominiert Zu erheblich groesserem Teil dominiert von Angst davor wie Waehler sich verhalten. Was bringt einem Stimmen, was riskiert einem Stimmen? Ein Teil der Waehler laesst sich von Religion leiten. Und manche (IMHO defekte) Religionen beinhalten Vorstellung, dass man anderen Personen "richtiges" Verhalten per (Gesetzes-)Gewalt aufzwingen darf. > Gerade die vielen Informatiker hier wissen doch genau das Bilder nur 0en und > 1en sind, und es sogar möglich ist Bilder in epischen Texten zu verstecken Seit wann werden Gesetze von Informatikern gemacht? Oder von anderen Leuten die auch nur eine minimalste Ahnung von Informatik oder Technik haben? Ausserdem ist die Technik eh nur Tatwerkzeug, und das interessiert die Juristen erfahrungsgemaess nur sehr wenig. > Kann ein Bild eine Straftat sein? Das heutige Justizsystem definiert Straftaten als welche Taten auch immer vom Gesetzgeber zur solchen erklaert worden ist. Also kann jede Tat eine werden, wenn die Gesetzgeber meinen das bringt was. Z.B. Verkaufen von Drogen, oder Alkohol (Prohibition), oder gar Kaffee (ja, war frueher in der Schweiz mal verboten), oder eben bestimmte Bits aufgrund von was sie zeigen, wer sie gemacht hat, etc. Es gibt kein Gesetz das grundsaetzlich eingreift und Limiten zieht was strafbar erklaert werden kann. Das ganze ist so unsicher wie ein Windows95 System. Das System ist buggy. Wir brauchen ein Systemwechsel. ###### > Re: Grundlagen ueber Gesetze und Bilder > [http://www.symlink.ch/comments.pl?sid=05/09/24/2147207&cid=31] > (Score:2) > von P2501 am Mon. 26. September 05, 12:32 MEW > (User #31 Info) http://www.p2501.ch/ > > Wie alle Gesetze. Es mag Leute ueberraschen, aber es gibt tatsaechlich > > *kein* Gesetz, das Grundbedingungen festlegt die eine Tat erfuellen muss, > > damit es als verbrecherisch gelten kann! > Da liegst du ausnahmesweise mal falsch. Zwei der wichtigsten Rechtgrundsätze > sind: "Was nicht verboten ist, ist erlaubt", und "Die Rechtsfolge tritt nur > ein, wenn die Rechtsgrundlage erfüllt ist". Letzteres bedeutet, dass ein > Gesetz nur zur Anwendung kommen kann, wenn die darin formulierte Bedingung > vollständig erfüllt ist. ###### Re: Grundlagen ueber Gesetze und Bilder [http://www.symlink.ch/comments.pl?sid=05/09/24/2147207&cid=33] (Score:2) von dino (neil@franklin.ch.remove) am Tue. 27. September 05, 23:58 MEW (User #32 Info) http://neil.franklin.ch/ > > Es mag Leute ueberraschen, aber es gibt tatsaechlich *kein* Gesetz, das > > Grundbedingungen festlegt die eine Tat erfuellen muss, damit es als > > verbrecherisch gelten kann! > Was nicht verboten ist, ist erlaubt Da hast du mich zu 100% missverstanden. Du redest vom Bedingungen die vor Gericht gelten, wenn die Judikative Gesetze anwendet, also Gesetze benutzen. Ich rede von Bedingungen die vor Parlament/etc gelten, wenn die Legislative Gesetze festlegt, also Gesetze erzeugen. Dort koennen beliebige Sachen zum Verbrechen erklaert werden.