CH Datenschutz: Zensurmittel fuer Jedermann [http://www.symlink.ch/articles/01/01/21/2033234.shtml] Veröffentlicht durch maol am Sonntag 21. Januar, 21:31 Aus der So-nicht Abteilung dino schreibt "Unbemerkt haben wir hier in der Schweiz ein Zensurmittel geschaffen, das jedermann, nicht nur den Staat, die Zensur von ihm unliebsamen Webpages erlaubt: den Datenschutz. Ein Opfer davon wurde soeben ein Projektarchiv von mir, aber auch eine Seite gegen Blocher hat das selbige Schicksal erfahren." "Wie wendet man dieses Zensurmittel an? Ganz einfach: * Man sucht auf der unerwünschten Seite irgendwelche Daten die einem als Person (natürliche oder juristische) beschreiben. Das hat jede Seite bei der man ein Interesse hat, sie zu zensieren * Man sucht sich daraus Daten, die nicht mehr dem heutigen Stand entsprechen. Das hat früher oder später jede Seite, die einen war-einmal Stand dokumentiert (und nur solche will man ja zensieren), schlicht weil sich die Welt ändert. Geänderte Mitgliederzahl eines Vereins reicht * Man droht dem Seiteninhaber, ihn wegen falscher/veralteter Daten wegen Widrigung des Datenschutzes einzuklagen. Das Datenschutzgesetz beinhaltet u.a. eine Pflicht Datensammlungen aktuell zu halten oder zu löschen * Die Daten aktualisieren würde ihren Zweck als Dokumentation zerstören, und ev. sogar Fälschung sein. Der Angegriffene kann sich also nicht via Aktualisieren der Daten entziehen * Markieren der Seite als "Aufzeichnung", "Dokumentation eines war-einmal Zustandes", "nicht aktuell" oder ähnliches reicht auch nicht um eine Klage abzuwehren. Also kann der Angegriffene sich auch nicht auf diese Weise entziehen * Folglich wird die Seite entfernt oder man klagt und gewinnt vor Gericht und lässt die Seite entfernen. Voila, das erwünschte Resultat: Seite zensiert. Dies ist heute normale Rechts(-missbrauchs-)praxis. Die einzige Chance dieses Zensurmittel zu verhindern ist, gemäss einem von mir befragten Anwalt, ein öffentliches Interesse an dem Seiteninhalt nachzuweisen, welches das Datenschutzinteresse der beschriebenen Person übersteigt. Selbst bei einer Blocher-Kritik Seite (immerhin eine politische Meinungsäusserung) ist das eine Schlacht, Zitat: "Le combat continue!". Bei einer kleinen persönlichen Seite hat man schlicht keine Chance. Willkommen in einer Gesellschaft mit gesetzlich vorgeschriebener Amnesie." ###### > Irrtum? (Score:3, Interessant) > Von xilef (felix+symlink@nice.ch) am Monday 22. January, 11:34 MET (#5) > (User #354 Info) http://www.nice.ch/~felix/ > Stimmt diese Einschaetzung Deines Anwalts oder handelt es sich nur um > Drohgebaeren des anderen Anwalts? > Sowas kann IMHO gar nicht sein, denn sonst muesste man ja alle > Geschichtsbuecher verbrennen. Ganz zu schweigen von alten Sitzungprotokollen > von irgendwelchen Vereinen... ###### Re:Irrtum? (Score:1, Informativ) Von dino (neil@franklin.ch.remove) am Monday 22. January, 18:09 MET (#9) (User #32 Info) http://neil.franklin.ch/ > Stimmt diese Einschaetzung Deines Anwalts oder handelt es sich nur um > Drohgebaeren des anderen Anwalts? Einschaetzung meines Anwalts, der, sollte ich addiern, gut ist, und sehr wohl weiss wie man Gesetz ausnuetzt. > Sowas kann IMHO gar nicht sein, denn sonst muesste man ja alle > Geschichtsbuecher verbrennen. Wie gesagt: das ist ein echt kaputtes Gesetz. Geschichtsbuch Schreiber haben natuerlich den Vorteil, ueber Leute zu schreiben, die sie nicht mehr angreifen koennen. Das (Missbrauchs-)Potenzial dieses Gesetzes ist aber kolossal, eben daher hab ich geschrieben um mit Sensibilisierung anzufangen.